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Allgemeine Geschäftsbedingungen Schlosshotel Wilhelmsthal
(Stand 01.01.2012)
- Das Schlosshotel Wilhelmsthal wird betrieben durch die Inhaberin Frau Nicole Clobes. Sie ist Vertragspartnerin für alle Geschäfte, die sich durch oder mit dem Betrieb des Schlosshotels Wilhelmsthal ergeben sowie aller Geschäfte, Absprachen, Verträge und Vereinbarungen, die unter dem Namen Schlosshotel Wilhelmsthal getätigt werden.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Tätigkeiten und Geschäftsvorgänge ist 34379 Calden.
- Mit Eingehen eines Vertrages akzeptieren die Vertragspartner die vorliegenden AGB als dessen Bestandteil. Ein Ausschluss dieser AGB oder ein Streichen einzelner Passagen ist nicht möglich. Die AGB des Hotels dominieren gegenüber den AGB eines Vertragspartners.
- Grundlage für alle Arten der geschäftlichen Vereinbarungen und Tätigkeiten, sowie Handlungen des Hotels ist der Vertrag auf der Grundlage und unter Einbeziehung dieser AGB. Der Vertrag kommt in der Regel schriftlich zu Stande. Auf Grund der Besonderheiten bei der Abwicklung der Leistungen des Hotels und des Restaurants kann der Vertrag auch mündlich durch Beauftragung zu Stande kommen. Diese mündliche Beauftragung von Leistungen im Restaurant (Bestellung von Speisen und Getränken oder Reservieren von Tischen zu bestimmten Zeiten) oder von Leistungen im Hotel (Buchung von Zimmern oder Tagungsräumen) erfüllt dann den gleichen Sinn und Zweck des schriftlichen Vertrages und trägt die gleichen rechtlichen Folgen. Kontingentbucher sind Vertragspartner. Sie, der Gast und der Buchende haften gegenüber dem Hotel gemeinschaftlich für die Bezahlung der Leistungen.
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im beiderseitigen Einvernehmen beider Vertragspartner möglich, es sei den, einer der Vertragspartner ist nicht zur Erfüllung des Vertrages in der Lage. In diesem Fall kommt es zu einer einseitigen Kündigung des Vertrages mit allen Rechten und Pflichten laut BGB. Vertragsänderungen sind bei schriftlichen Verträgen nur schriftlich bestätigt möglich, bei mündlichen Verträgen auch mündlich, wenn die Änderung dem anderen Vertragspartner zuzumuten ist. Generell ist dem jeweiligen Vertragspartner bei Vertragsmangel vor einer Vertragskündigung der Mangel anzuzeigen und eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung zu setzen. Nur wenn diese nicht eingehalten wird, ist eine fristlose Kündigung des Vertrages möglich. Eine Verrechnung mit anderen Ansprüchen ist nicht möglich.
- Rechnungen des Hotels und des Restaurants sind zur sofortigen Zahlung fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld in der Währung Euro, vom Hotel akzeptierte Kreditkarten, Girokarten und elektronisches Lastschriftverfahren.
- Bei bestimmten Vertragsbeziehungen kann, nach vorheriger Bestätigung des Hotels, eine bargeldlose, nachträgliche Überweisung von Rechnungen vereinbart werden. Hierzu ist es aber zwingend notwendig, dass dem Hotel eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegt. Das Zahlungsziel wird in diesem Falle auf 7 Werktage erweitert.
- Veranstaltungsbuchungen sind generell durch einen Veranstaltungsvertrag (AVIS) festzulegen. Eine Buchung ohne das Formular des Hotels wird durch das Hotel ebenfalls akzeptiert. Das Hotel haftet in diesem Fall aber nicht für korrekte und vollständige Durchführung der Veranstaltung.
- Änderungen von Veranstaltungsbuchungen mit verbindlichen Personenzahlen und Verpflegungsvereinbarungen sind nur bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach eingehende Veränderungen können nur noch unter Berechnung von Aufwandsentschädigungen durchgeführt werden. Der Vertragspartner des Hotels hat aber keinen Anspruch auf die Abänderung. Eine Kündigung von gebuchten Veranstaltungen ist kostenfrei bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach werden Gebühren fällig in Höhe von 10% des Veranstaltungsumsatzes pro Tag bis zur Veranstaltung.
- Hotelbuchungen, bei denen eine Sicherheit hinterlegt, oder ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, gelten als garantierte Buchung. Das Hotel ist in diesem Fall verpflichtet, das gebuchte Zimmer oder Arrangement in jedem Fall zur Verfügung zu stellen. Wird das Zimmer oder das Arrangement durch den Buchenden nicht in Anspruch genommen, so steht dem Hotel ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 80% des zu erwartenden Umsatzes zu. Dabei ist es unerheblich, ob die gebuchte Leistung anderweitig verkauft werden kann. Für Buchungen über CRS gelten die Buchungsregelungen des jeweiligen CRS. Der Buchende akzeptiert diese Regelung unter Ausschluss der Einrede.
- Buchungen, die ohne Sicherheiten oder Vertrag getätigt wurden, gelten als unbestätigte Buchungen. Im Logisbereich behalten diese Buchungen bis 10 Tage nach Buchung ihre Gültigkeit und verfallen, wenn die Buchung nicht innerhalb dieser Zeit garantiert wurde, ersatzlos und ohne gegenseitige Ansprüche. Im Restaurationsbereich verfällt eine Reservierung ersatzlos, wenn diese nicht pünktlich zur vereinbarten Zeit von dem Buchenden in Anspruch genommen wird, ohne dass sich hieraus gegenseitige Verpflichtungen ergeben würden. Für Buchungen über CRS gelten die Buchungsregelungen des jeweiligen CRS.
- Anspruch auf bestimmte räumliche Wünsche (Räume, Tischlage und Tischgestellung) sind für das Hotel nur verpflichtend, wenn hierüber ein schriftlicher Vertrag erstellt und eine Mietgebühr dafür entrichtet wurde. Ansonsten ist das Hotel berechtigt, räumliche Gegebenheiten gemäß der Nachfrage und der Möglichkeiten zu vergeben. Hinweise auf oder Vorstellung bestimmter Veranstaltungsräume haben keine verpflichtende Wirkung.
- Der Buchende hat bei allen Vertragsangelegenheiten einen Leistungsanspruch an das Hotel, nicht aber in dem Hotel. Das Hotel kann jederzeit Leistungen auslagern. Die Ausführenden gelten dann als Erfüllungsgehilfen des Hotels.
- Das Hotel haftet nicht für Leistungen von Erfüllungsgehilfen, z. B. Taxiunternehmen, des Hotels oder für Leistungen oder Verpflichtungen eines Veranstalters.
- Das Hotel haftet nicht für Nachteile jeglicher Art, die sich aus dem Gebrauch und der Nutzung mechanischer, elektrischer oder elektronischer Hilfsmittel ergeben. Dazu gehört auch die Nutzung des Zimmersafes.
- Das Hotel haftet nicht für Folgen aus höherer Gewalt.
- Das Hotel haftet für Diebstahl aus dem Zimmerbereich bis zu einer Höhe von € 2.000,- pro Diebstahl. Dabei ist es unerheblich, wie Hoch der tatsächliche Wert der entwendeten Gegenstände ist. Wertsachen oder Bargeld sind durch das Hotel nur versichert, wenn sie im Zimmertresor verwahrt werden und die Verwahrung nachgewiesen werden kann.
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Schlosshotel Wilhelmsthal
Wilhelmsthal 3 | 34379 Calden
Tel. (05674) 92340
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